Wände mit einer guten Wärmeisolation schützen nicht auch automatisch gegen Lärm. Gewisse Dämmmaterialien können die Situation sogar verschlimmern. Achten Sie bei der Auswahl des Dämmmaterials daher auch auf den Lärmschutz.
Neue Fenster mit einer guten Wärmeisolation schützen nicht zwangsläufig auch optimal gegen Lärm. Auf dem Markt gibt es jedoch bereits Fenster, die Energieeffizienz und optimalen Lärmschutz vereinen. Klären Sie daher früh ab, ob solch kombinierte Fenster für Ihre Situation sinnvoll sind.
Wenn Ihr Gebäude stark mit Lärm belastet ist, können Sie unter Umständen Beiträge für Schallschutzfenster erhalten. Ist die Belastung besonders hoch, können Sie sogar zum Einbau von Schallschutzfenstern verpflichtet werden. Die Regeln und Verfahren sind je nach Lärmart und je nach Kanton unterschiedlich. Wenden Sie sich an die kantonale bzw. städtische Fachstelle für Lärm. Sie kann Ihnen Auskunft geben, wie Sie vorgehen können. Die Kontaktadressen finden Sie unter www.laerm.ch.
Radon ist ein natürliches, radioaktives Edelgas, das beim Zerfall von Uran im Erdreich entsteht. Radon verursacht in der Schweiz 200 bis 300 Todesfälle pro Jahr und ist nach dem Rauchen die zweitwichtigste Ursache für Lungenkrebs. Radongas kann unter anderem durch eine undichte Gebäudehülle ins Gebäude eindringen. Prüfen Sie deshalb im Rahmen einer Gebäudesanierung auch, ob das Gebäude in einer Region mit hohem Radonrisiko liegt und ob zusätzliche bauliche Massnahmen nötig sind.
Auf der Website des Bundesamts für Gesundheit finden Sie Antworten auf viele Fragen.
Asbest ist in der Schweiz generell verboten. Gebäude, die vor diesem Verbot gebaut wurden, stellen eine Gefahr für die Gesundheit dar. Bei Renovationen ist der Hauseigentümer für die Entfernung von Asbest finanziell verantwortlich. Das Gebäudeprogramm subventioniert keine Asbestsanierungen.
Broschüre: «Sanieren aber richtig»
Vollständige Informationen über: Asbest (admin.ch)
Gebäude bieten oft Nistplätze für Vögel und Quartiere für Fledermäuse. Um diese Nischen im Falle einer Gebäudesanierung zu erhalten, reichen oft ein paar einfache Massnahmen aus. Informieren Sie alle am Umbau beteiligten Personen über die fliegenden Gäste und deren Nischen, die es zu schützen gilt. Wählen Sie den richtigen Zeitpunkt für eine Sanierung, lassen Sie Einflug- und Niststellen unverändert und seien Sie vorsichtig beim Einsatz von Holzschutzmitteln oder Beleuchtung.
Mehr Informationen finden Sie in der Broschüre «Gebäudesanierungen: Vogel- und fledermausfreundlich» des BAFU.