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Obwalden

Das Energieförderprogramm des Kantons Obwalden umfasst die energetische Erneuerung der Gebäudehülle, Energieeffizienzmassnahmen und die Nutzung erneuerbarer Energien. Ergänzend werden auch Beiträge an hocheffiziente Neubauten, an den GEAK-Plus, an energetische Betriebsoptimierungen und an das nachhaltige Bauen gewährt.

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Geförderte Massnahmen

  • Einzelmassnahmen Wärmedämmung
  • Einzelmassnahmen Holzfeuerung
  • Einzelmassnahmen Wärmepumpe
  • Einzelmassnahmen Anschluss an ein Wärmenetz
  • Einzelmassnahmen Solarkollektor
  • Sanierung ohne Etappierung Bonus für umfassende Sanierung
  • Neu- und Ersatzneubauten Neubau / Ersatzneubau Minergie-P
  • Indirekte Massnahmen Analyse und Beratung

Das müssen Sie beachten

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Fördergesuche müssen vor Baubeginn eingereicht werden. Eine nachträgliche Unterstützung von bereits ausgeführten Massnahmen ist ausgeschlossen. Als Datum der Gesuchseingabe gilt das Datum, an dem das vollständige Gesuch in Papierform bei der Bearbeitungss

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GEAK Plus sind nur förderberechtigt, sofern sie nicht ohnehin als Bestandteil der Förderbedingungen nachgeliefert werden müssen.

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Bei Gesuchen für die Wärmedämmung muss bei einem Förderbeitrag ab 10‘000 CHF pro Gesuch ein GEAK Plus vorliegen.

So gehen Sie vor

Weitere Informationen zu den Fördersätzen und Bedingungen erhalten Sie bei der Energiefachstelle.

Mehr erfahren


Auf dem Gesuchsportal des Kantons Obwalden können Sie das Antragsformular für ein Fördergesuch direkt ausfüllen.

Zum Gesuchsportal

Kontakt

  • Fragen zu kantonalen Förderungen

    Energiefachstelle Obwalden

    Mailenergie@ow.ch
    Tel041 666 64 24

Auskünfte in Ihrem Kanton

Haben Sie Fragen zu den Förderbedingungen und zum Einreichen eines Gesuchs? Die Bearbeitungsstelle Ihres Kantons hilft Ihnen gerne weiter.

Allgemeine Auskünfte zu Energiefragen

Bei allgemeinen Fragen zum Thema Energie und Gebäude wenden Sie sich an die Infoline von EnergieSchweiz. 

Telefon: 0848 444 444
Online: Web-Formular

Medien

Allgemeine Medienauskünfte zum Gebäudeprogramm erteilt die Medienstelle des Bundesamts für Energie:

Telefon: 058 466 89 50 
Mail: sabine.hirsbrunner@bfe.admin.ch

Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen ist ein wichtiger Pfeiler der Schweizer Energie- und Klimapolitik. Es basiert auf Artikel 34 des CO2-Gesetzes.

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