Finanzierung und Steuern
Immer mehr Banken gewähren Vorzugskonditionen für energetische Sanierungen oder für besonders energieeffizientes Bauen. Dies allerdings nicht bedingungslos: Die Sanierungsmassnahmen müssen mehr als nur die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllen. So gewähren Banken beispielsweise Spezialhypotheken auf Minergie- und Minergie-P-Sanierungen, auf Photovoltaik- und Solaranlagen sowie auf Wärmepumpen.
Prinzipiell gilt: Werterhaltende Investitionen lassen sich von den Steuern abziehen, wertvermehrende Investitionen (z. B. der Bau eines Wintergartens oder der Ausbau eines Dachstocks) hingegen nicht. Was werterhaltend und was wertvermehrend ist, unterscheidet sich kantonal. Das neue Steuerharmonisierungsgesetz (StHG) schafft ab dem 1. Januar 2020 mehr Klarheit. Ab dann können unter anderem Investitionskosten in die Energieeffizienz auch ohne Etappierung über drei Jahre hinweg als werterhaltende Investitionen von den Steuern abgezogen werden.